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Infos / Gebührenordnung

Die Gebührenordnung für Tierärzte ist gesetzlich geregelt. Der Tierarzt ist verpflichtet sich an die in der GOT genannten Preise zu halten. In der Anlage der GOT befindet sich das Gebührenverzeichnis, in dem die Behandlungen und Untersuchungen mit Preisen aufgelistet sind.
Der Tierarzt stellt Gebühren für Leistungen, Entschädigungen für Wegegeld, Verbrauchsmaterial, Arzneimittel und Barauslagen in Rechnung. Bei der Bemessung der Gebühren (einfacher bis dreifacher Gebührensatz) werden die Schwierigkeit der Leistung, der Zeitaufwand und die örtlichen Verhältnisse mit einbezogen. Der einfache Satz darf nie unterschritten werden. Die angegebenen Preise sind Netto-Preise, die Umsatzsteuer kommt noch hinzu.